Baufertigstellung
- Liste von Bausachverständigen auf den Seiten des Arbeitskreises Bausachverständige im Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure Baden-Württemberg e.V. (AKBSV im BDB)
Kurzbeschreibung
Wenn das Gebäude errichtet wurde, müssen Sie als Bauherr dies der zuständigen Vermessungsbehörde, in deren Bezirk das Grundstück liegt, anzeigen. Was Sie genau tun müssen, lesen Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.
Langbeschreibung
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen für hat ihn am 23.04.2026 freigegeben.
