Baustelle einrichten
Kapitel "Bodeneigenschaften" in der Lebenslage "Grundstück"
Kurzbeschreibung
Jede Baustelle muss so eingerichtet sein, dass die Beschäftigten gegen Unfälle geschützt sind. Als Bauherrin oder Bauherr tragen Sie die öffentlich-rechtliche Verantwortung gegenüber anderen Personen.
Langbeschreibung
Kapitel "Bodeneigenschaften" in der Lebenslage "Grundstück"
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat ihn am 31.05.2019 freigegeben.
