Au-pair-Beschäftigte
Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit
- Merkblätter "Au-pair-Info für deutsche Gastfamilien" und "Au-pair bei deutschen Familien"
- Au-pair-Stellenbörse
- Vertragsmuster
- Job und Praktika im Ausland
Kurzbeschreibung
Bei Staatsangehörigen von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und den USA kann es trotz Visumfreiheit empfehlenswert sein, ein Visum für eine Au-pair-Beschäftigung einzuholen oder sich über die Formalitäten zu erkundigen. Angehörige der genannten Staaten sollten sich wegen dieser Frage an die zuständige deutsche Auslandsvertretung im Herkunftsstaat wenden.
Langbeschreibung
Merkblätter "Au-pair-Info für deutsche Gastfamilien" und "Au-pair bei deutschen Familien"
Au-pair-Stellenbörse
Vertragsmuster
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
24.01.2024 Justizministerium Baden-Württemberg
