Mitteilungen an Behörden und Institutionen
Kurzbeschreibung
Bewohnerparkausweise bleiben meistens weiterhin gültig, weil sie an das Nummernschild des Pkws gebunden sind.
In manchen Städten und Gemeinden wird nur ein Bewohnerparkausweis pro Familie oder Wohnung vergeben.
Auskunft dazu erteilt Ihnen Ihre Gemeinde.
Weitere Informationen zum Bewohnerparkausweis erhalten Sie auf unseren Seiten.
Freigabevermerk
Stand: 09.01.2024Verantwortlich: Justizministerium und Innenministerium Baden-Württemberg
