Ein Kind aus dem Ausland adoptieren
Kurzbeschreibung
die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft, die eine besondere Zulassung von dem jeweils zuständigen Landesjugendamt für die Vermittlung von Kindern aus einem oder mehreren bestimmten Staaten erhalten haben
Langbeschreibung
Die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Freigabevermerk
08.09.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
