Lebenslagen: Bürgerserviceportal Bad Wurzach

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Lebenslagen

Schutz von Kulturdenkmalen

Kurzbeschreibung

  • Baudenkmale (z.B. historisch aussagekräftige Gebäude verschiedener Bauepochen, Kirchen, Schlösser, Burgen, historische Gärten)

  • bewegliche Kulturdenkmale (z.B. Gemälde, Skulpturen, Grabsteine, Möbelstücke, Sammlungen)

  • Bodendenkmale (z.B. Gräber, Keramiken, Münzen, Siedlungsreste, Grabhügel) Kulturdenkmale werden in Denkmallisten erfasst. Aber auch nicht erfasste Objekte können Kulturdenkmale sein, wenn sie die oben aufgeführten gesetzlichen Kriterien eines Kulturdenkmals erfüllen.

  • Ihr Kulturdenkmal im Rahmen des Zumutbaren erhalten und pfleglich behandeln,

  • der zuständigen Denkmalschutzbehörde Auskünfte erteilen, wenn dies zum Schutz des Kulturdenkmales nötig ist.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 27.01.2020 freigegeben.

Zugehörige Leistungen

Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
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