Schutz von Kulturdenkmalen
Kurzbeschreibung
Baudenkmale (z.B. historisch aussagekräftige Gebäude verschiedener Bauepochen, Kirchen, Schlösser, Burgen, historische Gärten)
bewegliche Kulturdenkmale (z.B. Gemälde, Skulpturen, Grabsteine, Möbelstücke, Sammlungen)
Bodendenkmale (z.B. Gräber, Keramiken, Münzen, Siedlungsreste, Grabhügel) Kulturdenkmale werden in Denkmallisten erfasst. Aber auch nicht erfasste Objekte können Kulturdenkmale sein, wenn sie die oben aufgeführten gesetzlichen Kriterien eines Kulturdenkmals erfüllen.
Ihr Kulturdenkmal im Rahmen des Zumutbaren erhalten und pfleglich behandeln,
der zuständigen Denkmalschutzbehörde Auskünfte erteilen, wenn dies zum Schutz des Kulturdenkmales nötig ist.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 27.01.2020 freigegeben.
