Staatsangehörigkeit des Adoptivkindes
Kurzbeschreibung
Eine Adoption nach ausländischem Recht hat den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nur zur Folge, wenn ihre Wirkungen denen einer deutschen Minderjährigenadoption zumindest gleichwertig sind.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
15.06.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
