Lebenslagen: Bürgerserviceportal Bad Wurzach

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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Komm.ONE - Anstalt des öffentlichen Rechts

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Lebenslagen

Reisepass

 

Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten ein Passdokument wie beispielsweise einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.
In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).

Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Diese kann ebenso durch einen gültigen Reisepass erfüllt werden, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt.

Der Reisepass kann schon für Kinder ab Geburt ausgestellt werden.

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter abhängig. Bei Personen:

  • unter 24 Jahren ist der Reisepass sechs Jahre gültig
  • ab 24 Jahren ist der Reisepass zehn Jahre gültig.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses ist nicht möglich. Es muss ein neues Dokument ausgestellt werden.

Vielreisende können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.

Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen.

Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt wird.

In biometrischen Reisepässen ist ein elektronischer Chip integriert, der auch Ihr Lichtbild und Ihre Fingerabdrücke enthält. Die Daten auf dem Chip können nur von hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten ausgelesen werden.

 

Vertiefende Informationen

   

Rechtsgrundlage

 

Passgesetz (PassG)

  • § 1 Passpflicht
  • § 4 Passmuster; Verordnungsermächtigung
 

Freigabevermerk

 

17.07.2024 Innenministerium Baden-Württemberg