Abwasserbeitrag
Für den erstmaligen Anschluss an die Kanalisation wird ein Abwasserbeitrag von den Grundstückseigentümern erhoben. Beiträge werden für ein Grundstück nur einmal erhoben, es sei denn die Ausnutzbarkeit erhöht sich.
Verfahrensablauf
Beitragssätze:
Beitragsmaßstab ist die Nutzungsfläche, die sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor ergibt. Der Nutzungsfaktor richtet sich nach der Bebaubarkeit des Grundstückes.
1-geschossig bebaubar, Nutzungsfaktor 1,0
2-geschossig bebaubar, Nutzungsfaktor 1,25
3-geschossig bebaubar, Nutzungsfaktor 1,5
Kanalbeitrag: 3,90 € je qm Nutzungsfläche
Klärbeitrag: 1,70 € je qm Nutzungsfläche
Zuständigkeit
Bärbel Buttler
Organisationseinheiten
Dezernat II - Finanzen
Ort
Mühltorstraße 3 88410 Bad Wurzach
Fachbereich Steuern/Liegenschaften
Ort
Mühltorstraße 3 88410 Bad Wurzach
Freigabevermerk
05.02.2014Högerle