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Abwasserbeitrag

Für den erstmaligen Anschluss an die Kanalisation wird ein Abwasserbeitrag von den Grundstückseigentümern erhoben. Beiträge werden für ein Grundstück nur einmal erhoben, es sei denn die Ausnutzbarkeit erhöht sich.

Verfahrensablauf

Beitragssätze:

Beitragsmaßstab ist die Nutzungsfläche, die sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor ergibt. Der Nutzungsfaktor richtet sich nach der Bebaubarkeit des Grundstückes.

1-geschossig bebaubar, Nutzungsfaktor 1,0

2-geschossig bebaubar, Nutzungsfaktor 1,25

3-geschossig bebaubar, Nutzungsfaktor 1,5

Kanalbeitrag: 3,90 € je qm Nutzungsfläche

Klärbeitrag: 1,70 € je qm Nutzungsfläche

Zuständigkeit

Bärbel Buttler

Organisationseinheiten

Dezernat II - Finanzen Ort Mühltorstraße 3 88410 Bad Wurzach
Fachbereich Steuern/Liegenschaften Ort Mühltorstraße 3 88410 Bad Wurzach

Freigabevermerk

05.02.2014Högerle