Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen
Für die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes müssen Sie die erforderliche Sachkunde besitzen. Das heißt, Sie müssen über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, damit Sie Ihren Hund jederzeit so halten und führen können, dass von ihm keine Gefahr für andere Menschen oder Tiere ausgeht. Die Sachkunde weisen Sie durch das Bestehen einer Prüfung nach.
Hinweis: Der Nachweis der Sachkunde bezieht sich dabei jeweils nur auf den Hund, mit dem Sie den praktischen Teil der Prüfung abgelegt haben.
Voraussetzungen
ist mindestens 6 Monate alt und
muss eine unveränderliche und lesbare Kennzeichnung haben.
Ablauf
tierschutzrechtliche Vorschriften
einschlägige Bestimmungen des Zivil-, Polizei-, Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts
Anforderungen an die tiergerechte Haltung von Hunden
Grundkenntnisse der Verhaltensweisen von Hunden, besonders
- Lern- und Sozialverhalten und
- verschiedene Formen der Aggression sowie deren Bewältigung
Lern- und Sozialverhalten und
verschiedene Formen der Aggression sowie deren Bewältigung
Entwicklungsphasen von Junghunden
Erziehung und Ausbildung von Hunden
Pflegen von Hunden und Umgang mit Hunden
Bewältigen von Alltagssituationen
Erkennen und Beurteilen möglicher Gefahrensituationen
Lern- und Sozialverhalten und
verschiedene Formen der Aggression sowie deren Bewältigung
erfolgreicher Abschluss eines Studiums der Tiermedizin,
Ausbildung als Polizeihundeführer oder Polizeihundeführerin,
bestandene Abschlussprüfung in dem Beruf Tierpfleger oder Tierpflegerin odererfolgreicher Abschluss der Ausbildung zu einem anderen Beruf, welche die erforderliche Sachkunde im Umgang mit Hunden vermittelt,
erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen einer Erlaubniserteilungnach § 11 Absatz 2 Tierschutzgesetz in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 21 Absatz 5 und § 11 Absatz 1 Nummer 3, 4 und 8 des Tierschutzgesetzes in der Fassung vom 20.12.2022 (BGBl. I, Seite 2752), bezogen auf Hunde,
sonstiger Nachweis über die erforderliche Sachkunde, zum Beispiel durch Leistungsrichter, Leistungsrichterinnen, Ausbildungsleiter oder Ausbildungsleiterinnen von Hundesportverbänden, die dem Verband des Deutschen Hundewesens e.V. (VDH) angeschlossen sind.
Überprüfung des Grundgehorsams des Hundes (zum Beispiel in gewohnter und fremder Umgebung)
Leinenführigkeit auf einem Übungsplatz oder einem freien Gelände mit und ohne Ablenkung
Leinenführigkeit im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Situation auch unter erschwerten Bedingungen
Vermeiden und Bewältigen gefährlicher Situationen
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
je nach Gemeinde unterschiedlich
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
ausgefülltes Antragsformular
Hinweis: Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
Gebühren
Abhängig vom Prüfer oder der Gemeinde
Zuständigkeit
die Ortspolizeibehörde
Ortspolizeibehörde ist die Gemeinde- oder die Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Hinweis: Die Behörde kann eine sachverständige Person hinzuziehen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
kein
Sonstiges
keine
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
11.08.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
