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Dienstleistungen

Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen

Für die Haltung eines Kampfhundes, der älter als sechs Monate ist, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Kampfhunde sind Hunde, bei denen von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Bei Hunden der Rassen und Gruppen "American Staffordshire Terrier", "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" sowie deren Kreuzungen untereinander wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet. Diese Einordnung richtet sich nach der Kampfhundeverordnung.

Hunde anderer Rassen gelten erst dann als Kampfhunde, wenn die Kampfhundeeigenschaft durch die Ortspolizeibehörde festgestellt wurde.

Hinweis: Die Kampfhundeverordnung soll die Bevölkerung vor den Gefahren schützen, die von Kampfhunden ausgehen können. Deshalb ist die Haltung von Kampfhunden nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig. Die Voraussetzungen für eine solche Erlaubnis sind sehr streng. In den wenigsten Fällen werden sie vorliegen.

Achtung: Wird Ihnen die Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes erteilt, müssen Sie diese Erlaubnis oder eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis immer dabeihaben.

Voraussetzungen

Es kann noch andere Vorschriften und Satzungen der Stadt oder Gemeinde geben, die Ihnen eine Erlaubnis

versagen können.

Ablauf

  • Ihre Personalien

  • die Identität des Hundes, besonders Angaben zur Rasse oder Kreuzung

  • Geschlecht

  • Fellfarbe

  • Geburtsdatum oder Alter

  • Kennzeichnung des Hundes

Fristen

Antrag zum frühstmöglichen Zeitpunkt

Bearbeitungsdauer

je nach Gemeinde unterschiedlich

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Führungszeugnis

  • Sachkundebescheinigung für Kampfhundehalter (nach bestandener Sachkundeprüfung)

  • Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes
    Hinweis: Die einzelnen Gemeinde- und Stadtverwaltungen entscheiden nach ihrem Ermessen darüber, wie der Nachweis zu führen ist und ob er erbracht wurde.

  • Nachweis der besonderen Haftpflichtversicherung

Gebühren

Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Gemeinde

Zuständigkeit

die Ortspolizeibehörde

Ortspolizeibehörde ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen oder sich überwiegend aufhalten.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

kein

Sonstiges

keine

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

11.08.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Stadt Bad Wurzach
+49 7564 302 0 stadt(@)bad-wurzach.de+ 49 7564 302 3170

Zugehörige Lebenslagen

Haltung von Hunden und gefährlichen Hunden
Heimtierhaltung
Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd
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