Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Bad Wurzach

Seitenbereiche

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Banner
Dienstleistungen

Auskunft aus dem Sorgeregister

Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

Voraussetzungen

Die Eltern des Kindes sind bzw. waren nie miteinander verheiratet

Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor.

Ablauf

Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister online beantragen.

Die Auskunft wird Ihnen per Post oder über unser Portal übersandt.

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

Geburtsurkunde des Kindes

Zuständigkeit

Landratsamt Ravensburg, Jugendamt

Zugehörige Online-Prozesse

Auskunft aus dem Sorgeregister
Zurück zur Übersicht