Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Bad Wurzach

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Dienstleistungen

Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)

Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Ablauf

  • Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.

  • Die Behörde überprüft Ihren Antrag.

  • Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung

  • Kopie des Fahrzeugscheins

Gebühren

Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich.

Zuständigkeit

die Straßenverkehrsbehörde (Stadtverwaltung oder Landratsamt)

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

Sonstiges

keine

Vertiefende Informationen

Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.

Freigabevermerk

23.07.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Zugehörige Online-Prozesse

Handwerkerparkausweis Beantragen
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