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Dienstleistungen

Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen

Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.

Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.

Voraussetzungen

  • Sie sind

    • Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
    • erbbauberechtigt.

  • Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder

  • erbbauberechtigt.

  • Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.

  • Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder

  • erbbauberechtigt.

Ablauf

Sie kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen (Auswahl)

keine

Gebühren

Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten und dem in der Satzung der zuständigen Stelle festgelegten Verteilungsmaßstab. In der Regel ist das eine Kombination aus Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche.

Die zuständige Gemeinde setzt den Beitragssatz pro Maßstabseinheit in ihrer Satzung fest.

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Grundstück liegt

Rechtsgrundlage

  • § 20 Beitragserhebung

  • § 21 Beitragsschuldner

  • § 25 Vorauszahlungen

  • § 31 Beitragsbemessung

  • § 32Entstehung der Beitragsschuld

  • § 42 Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse

  • Kommunale Abgabensatzung der Gemeinde, in der das Grundstück liegt

Rechtsbehelf

-

Sonstiges

-

Freigabevermerk

04.02.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

Zuständige Organisationseinheiten

Stadt Bad Wurzach
+49 7564 302 0 stadt(@)bad-wurzach.de+ 49 7564 302 3170

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