Auszubildende in der Berufsschule anmelden
Ausbildungsbetriebe müssen ihre Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule zum Unterricht anmelden.
Voraussetzungen
Die duale Berufsausbildung wird durch einen schriftlichen Ausbildungsvertrag begründet.
Ablauf
zwischen dem Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden und ggf. einer gesetzlichen Vertretung abgeschlossen sein und
im Verzeichnis der für den Ausbildungsberuf zuständigen Stelle eingetragen sein. In der Regel ist das die zuständige Kammer.
Fristen
Wichtig: Die Anmeldung der Auszubildenden durch den Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Berufsschule sollte zeitnah nach Abschluss des Ausbildungsvertrages erfolgen, spätestens zum Beginn des jeweiligen Ausbildungsjahres.
Das Ausbildungsjahr beginnt jeweils zum 1. August eines Kalenderjahres.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
stehen auf den Internetseiten der jeweiligen Berufsschule oder
sind auf dem Anmeldeformular genannt.
Gebühren
keine
Zuständigkeit
Die Berufsschule, die für den jeweiligen Ausbildungsberuf örtlich zuständig ist
Rechtsgrundlage
§ 10 Berufsschule
§ 79 Erfüllung der Berufsschulpflicht
Rechtsbehelf
Die Schule kann, wenn wichtige Gründe in der Person des Berufsschulpflichtigen vorliegen, den Besuch einer anderen als der zuständigen Berufsschule gestatten.
Sonstiges
Schülerinnen und Schüler, die ein Berufsausbildungsverhältnis vor Ende des Schuljahres beginnen, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, sind berufsschulpflichtig, bis ihre Ausbildung abgeschlossen ist.
Freigabevermerk
08.11.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg
